Die Platzvergabekriterien sind klar im Tagesbetreuungsausbaugesetz mit folgender Rangordnung vorgegeben:
• Alleinerziehende die ihre Arbeit aufnehmen müssen / sollen bzw. Alleinerziehende, die sich in Ausbildung befinden.
• Soziale Notfälle - evtl. Bestätigung vom Landratsamt /Jugendamt oder anhand der zu berücksichtigenden Tatsachen/ Umstände.
• Außerdem berücksichtigen wir Geschwisterkinder aus unserer Einrichtung.
Mündliche Aussagen reichen dabei nicht aus, es muss jeweils schriftlich nachgewiesen werden.
Um den Eltern einen Einblick in unsere Arbeit zu geben, führen wir ein ausführliches Aufnahmegespräch, zeigen die Einrichtung und informieren über unser
"Eingewöhnungskonzept".